Allgemeine
Geschäfts- und Vertragsbedingungen von „Drive-and-More„
Anmeldung / Zahlung: Die
Anmeldung zu jeweiligen Veranstaltungen / Trainings kann nur mit umseitigem
Anmeldeformular schriftlich, per Fax an die DaM erfolgen. Die Anmeldung
gilt ab Eingang in der DaM als verbindlich. Für jegliches Training
erhält der Kursteilnehmer eine schriftliche
Bestätigung mit entsprechender Zahlungsaufforderung. Bei Teilnehmer
unter 18 Jahren ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich.
Die volle Trainingsgebühr muss spätestens vier Wochen vor
Trainingsbeginn auf das Konto bei der Bad Waldseer Bank, Kto. Nr. 81775008,
BLZ 65091300 einbezahlt sein.
Preis / Leistung: Die Leistungen für die entsprechenden
Trainings sind dem jeweils gültigem Programm zu entnehmen. Nicht
angegebene Leistungen sind nicht enthalten. Für die Trainings bzw.
Veranstaltungen gilt jeweils die für das entsprechende Jahr gültige
Preisliste. Mündlich getroffene Vereinbarungen sind ohne schriftliche
Bestätigung ungültig.
Rücktritt / Storno / Umbuchung: Erscheint der
Teilnehmer zu der von ihm buchener Veranstaltung ohne jegliche Nachricht
bzw. Absage nicht, so wird die volle Gebühr fällig und berechnet.
Bei Trainings gilt: Bei Absage ab Anmeldung bis zu 42 Tage vorher werden
25% ( mind. aber € 31,00 p.P.), bei Absage 41-22 Tagen vorher 50%
und bei Absage 21-0 Tage vorher 100% des jew. Trainingspreises fällig.
Ist der fällige Betrag bis dahin noch nicht bezahlt, so wird er
in Rechnung gestellt. Sollte es Ihnen jedoch gelingen, den durch Rücktritt
freiwerdenden Platz anderweitig zu besetzen, berechnen wir Ihnen eine
Stornogebühr in Höhe von € 10,00. Bei Umbuchung von Veranstaltungen
( fester Alternativtermin) berechnen wir ebenfalls eine Gebühr
von € 10,00.
Veranstaltungsabsage / Veranstaltungsänderung od. Abbruch:
Für alle Veranstaltungen gilt eine Mindestteinehmerzahl.Diese ist
für jede/s Training unterschiedlich. Sollte die Mindestteilnehmerzahl
ggf. nicht erreicht werden können, steht es dem Veranstalter (
dam) frei, das/ die entsprechenden Training ggf. kurzfristig abzusagen.
In diesem Falle werden die entsprechenden geleisteten Zahlungen zurückerstattet.
Jegliche weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Veranstalter
behält sich vor, den Ablauf der Veranstaltung jederzeit aus Gründen
der Sicherheit u. höhere Gewalt ( schlechtes Wetter, unsichere
Teilnehmer, etc. ) zu ändern oder abzusagen.
Leihmotorräder: "D-a-m" stellt auf Anfrage
für verschiedene Trainings Leihmotorräder zur Verfügung.
Für entstandene Schäden haftet der Teilnehmer/ Verursacher
an dem Leihmotorrad mit einer Selbstbeteiligung von max. € 300,00,
sofern sie nicht grob fahrlässig herbeigeführt worden sind.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Leihmotorrad stets pfleglich zu
behandeln und es ausschließlich für Zwecke zu verwenden,
für die es geeignet ist.
Haftung/ Ausschluss: Schäden bzw. Kosten, die bei den
DaM- Veranstaltungen an der Bekleidung oder den von den Teilnehmern
mitgebrachten Motorrädern entstehen, trägt der Teilnehmer
selbst. Bei Schäden an Leib oder Leben der Teilnehmer/innen wird
keine Haftung übernommen. Teilnehmer, die durch undiszipliniertes
Verhalten Andere gefährden bzw. gefährden könnten, werden
sofort ohne Rückerstattung jeglicher Gebühr vom Training bzw.
jeglicher Veranstaltung ausgeschlossen. Der Teilnehmer ist für
seine richtige Gruppenzuordnung F/E/A selbst verantwortlich. Bei Fehleinschätzung
kann der Teilnehmer aus der Veranstaltung / Training genommen werden
ohne jegliche Rückerstattungsansprüche. Bei Veranstaltungen
mit Lärmbeschränkung sorgt der Teilnehmer beim eigenen Motorrad
für Einhaltung der Vorgaben ( db(A)). Bei Nichteinhaltung erfolgt
Ausschluß aus der Veranstaltung/ dem Training ohne jegliche Rückerstattungsansprüche..
Versicherung: Eine Versicherung für jegliche Trainings
wird seitens des Veranstalters nicht abgeschlossen. Wir empfehlen für
Auslandsreisen und- trainings den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsvers.
bzw.-abbruchsversicherung. Für das Bestehen des Auslandskrankenschutzes
ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
Sonstiges: Der Trainingsteilnehmer erklärt sich
einverstanden, dass Bilddokumentationen für Werbezwecke Verwendung
finden dürfen. Beim Fahren im öffentlichen Straßenverkehr
ist jeder Teilnehmer verpflichtet die Bestimmungen der StVO einzuhalten.
Die Fahrzeuge dürfen nur nach Anweisung des Trainers in Betrieb
genommen werden. Den Anweisungen des Trainers / Tourenführers bzw.
der von DaM beauftragten Person und Mitarbeitern ist in jedem Falle
Folge zu leisten. Zuwiderhandlung können eine Strafverfolgung und
eine Schadensersatzpflicht zur Folge haben. Für das Tragen ausreichender,
entsprechender Schutzbekleidung ist der Teilnehmer bei jeder Art von
Training bzw. Veranstaltung selbst verantwortlich. Zusatzbestimmungen:
Verpflegungs-und Übernachtungskosten übernimmt der Teilnehmer
selbst. Bei Regen findet das Bremsentraining nicht statt. DaM stellt
hierfür max. 2 Ausweichtermine. Ausdrücklicher Haftungsverzicht
für derartiges Training ist vor Trainingsbeginn zu unterzeichnen.
Erklärung des Kurs-/Trainings-/Reiseteilnehmer: Ich erkenne
an, dass weder DaM oder deren Mitarbeiter für jegliche Art von
Personen- Sach- und Vermögensschäden haftbar gemacht werden
kann. Der Veranstalter haftet auch nicht für das Fehlverhalten
anderer Kurs-/ Trainings- und Reiseteilnehmer. Ich fühle mich den
Anforderungen die durch Kurs-/ Training bzw. Reise an mich gestellt
werden gesundheitlich/ mental gewachsen. Die Teilnahme an jeglicher
Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer ist für
seine Fahrweise / Streckenwahl selbst verantwortlich- auch bei Folge
des Veranstaltervorschlages bzw. deren Mitarbeiter.
Gerichtsstand: Erfüllungsort ist der Sitz der
DaM. Wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, so
ist der Sitz der DaM Gerichtsstand.
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