Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen von „Drive-and-More„

Anmeldung / Zahlung
: Die Anmeldung zu jeweiligen Veranstaltungen / Trainings kann nur mit umseitigem Anmeldeformular schriftlich, per Fax an die DaM erfolgen. Die Anmeldung gilt ab Eingang in der DaM als verbindlich. Für jegliches Training erhält der Kursteilnehmer eine schriftliche
Bestätigung mit entsprechender Zahlungsaufforderung. Bei Teilnehmer unter 18 Jahren ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich. Die volle Trainingsgebühr muss spätestens vier Wochen vor Trainingsbeginn auf das Konto bei der Bad Waldseer Bank, Kto. Nr. 81775008, BLZ 65091300 einbezahlt sein.

Preis / Leistung: Die Leistungen für die entsprechenden Trainings sind dem jeweils gültigem Programm zu entnehmen. Nicht angegebene Leistungen sind nicht enthalten. Für die Trainings bzw. Veranstaltungen gilt jeweils die für das entsprechende Jahr gültige Preisliste. Mündlich getroffene Vereinbarungen sind ohne schriftliche Bestätigung ungültig.

Rücktritt / Storno / Umbuchung: Erscheint der Teilnehmer zu der von ihm buchener Veranstaltung ohne jegliche Nachricht bzw. Absage nicht, so wird die volle Gebühr fällig und berechnet. Bei Trainings gilt: Bei Absage ab Anmeldung bis zu 42 Tage vorher werden 25% ( mind. aber € 31,00 p.P.), bei Absage 41-22 Tagen vorher 50% und bei Absage 21-0 Tage vorher 100% des jew. Trainingspreises fällig. Ist der fällige Betrag bis dahin noch nicht bezahlt, so wird er in Rechnung gestellt. Sollte es Ihnen jedoch gelingen, den durch Rücktritt freiwerdenden Platz anderweitig zu besetzen, berechnen wir Ihnen eine Stornogebühr in Höhe von € 10,00. Bei Umbuchung von Veranstaltungen ( fester Alternativtermin) berechnen wir ebenfalls eine Gebühr von € 10,00.

Veranstaltungsabsage / Veranstaltungsänderung od. Abbruch: Für alle Veranstaltungen gilt eine Mindestteinehmerzahl.Diese ist für jede/s Training unterschiedlich. Sollte die Mindestteilnehmerzahl ggf. nicht erreicht werden können, steht es dem Veranstalter ( dam) frei, das/ die entsprechenden Training ggf. kurzfristig abzusagen. In diesem Falle werden die entsprechenden geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Jegliche weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, den Ablauf der Veranstaltung jederzeit aus Gründen der Sicherheit u. höhere Gewalt ( schlechtes Wetter, unsichere Teilnehmer, etc. ) zu ändern oder abzusagen.

Leihmotorräder: "D-a-m" stellt auf Anfrage für verschiedene Trainings Leihmotorräder zur Verfügung. Für entstandene Schäden haftet der Teilnehmer/ Verursacher an dem Leihmotorrad mit einer Selbstbeteiligung von max. € 300,00, sofern sie nicht grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Leihmotorrad stets pfleglich zu behandeln und es ausschließlich für Zwecke zu verwenden, für die es geeignet ist.

Haftung/ Ausschluss:
Schäden bzw. Kosten, die bei den DaM- Veranstaltungen an der Bekleidung oder den von den Teilnehmern mitgebrachten Motorrädern entstehen, trägt der Teilnehmer selbst. Bei Schäden an Leib oder Leben der Teilnehmer/innen wird keine Haftung übernommen. Teilnehmer, die durch undiszipliniertes Verhalten Andere gefährden bzw. gefährden könnten, werden sofort ohne Rückerstattung jeglicher Gebühr vom Training bzw. jeglicher Veranstaltung ausgeschlossen. Der Teilnehmer ist für seine richtige Gruppenzuordnung F/E/A selbst verantwortlich. Bei Fehleinschätzung kann der Teilnehmer aus der Veranstaltung / Training genommen werden ohne jegliche Rückerstattungsansprüche. Bei Veranstaltungen mit Lärmbeschränkung sorgt der Teilnehmer beim eigenen Motorrad für Einhaltung der Vorgaben ( db(A)). Bei Nichteinhaltung erfolgt Ausschluß aus der Veranstaltung/ dem Training ohne jegliche Rückerstattungsansprüche..

Versicherung: Eine Versicherung für jegliche Trainings wird seitens des Veranstalters nicht abgeschlossen. Wir empfehlen für Auslandsreisen und- trainings den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsvers. bzw.-abbruchsversicherung. Für das Bestehen des Auslandskrankenschutzes ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.

Sonstiges: Der Trainingsteilnehmer erklärt sich einverstanden, dass Bilddokumentationen für Werbezwecke Verwendung finden dürfen. Beim Fahren im öffentlichen Straßenverkehr ist jeder Teilnehmer verpflichtet die Bestimmungen der StVO einzuhalten. Die Fahrzeuge dürfen nur nach Anweisung des Trainers in Betrieb genommen werden. Den Anweisungen des Trainers / Tourenführers bzw. der von DaM beauftragten Person und Mitarbeitern ist in jedem Falle Folge zu leisten. Zuwiderhandlung können eine Strafverfolgung und eine Schadensersatzpflicht zur Folge haben. Für das Tragen ausreichender, entsprechender Schutzbekleidung ist der Teilnehmer bei jeder Art von Training bzw. Veranstaltung selbst verantwortlich. Zusatzbestimmungen: Verpflegungs-und Übernachtungskosten übernimmt der Teilnehmer selbst. Bei Regen findet das Bremsentraining nicht statt. DaM stellt hierfür max. 2 Ausweichtermine. Ausdrücklicher Haftungsverzicht für derartiges Training ist vor Trainingsbeginn zu unterzeichnen.

Erklärung des Kurs-/Trainings-/Reiseteilnehmer
: Ich erkenne an, dass weder DaM oder deren Mitarbeiter für jegliche Art von Personen- Sach- und Vermögensschäden haftbar gemacht werden kann. Der Veranstalter haftet auch nicht für das Fehlverhalten anderer Kurs-/ Trainings- und Reiseteilnehmer. Ich fühle mich den Anforderungen die durch Kurs-/ Training bzw. Reise an mich gestellt werden gesundheitlich/ mental gewachsen. Die Teilnahme an jeglicher Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer ist für seine Fahrweise / Streckenwahl selbst verantwortlich- auch bei Folge des Veranstaltervorschlages bzw. deren Mitarbeiter.

Gerichtsstand: Erfüllungsort ist der Sitz der DaM. Wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, so ist der Sitz der DaM Gerichtsstand.

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